Hebammenhilfe – Was steht Ihnen zu?
Die Hebamme der Hebammenpraxis Neugeboren ist die Fachfrau rund um die Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach. Sie arbeitet auf der Grundlage des Hebammen-Gesetzes, der Berufsordnung und den Mutterschaftsrichtlinien.
Beratung & Information
Zu jedem Zeitpunkt Ihrer Schwangerschaft können Sie mit der Hebamme Ihrer Wahl Kontakt aufnehmen und sie um Rat fragen. Sie wird Sie zu allen Fragen der Schwangerschaft, Geburt, des Wochenbetts und der Zeit danach beraten.
Betreuung
Ihre Hebamme ist eine wichtige Kontaktperson während Ihrer Schwangerschaft und betreut Sie rundherum vom Beginn Ihrer Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit.
Schwangerenvorsorge
Hebammen führen auch Mutterschaftsvorsorge – Untersuchungen durch. Diese Untersuchungen werden im Mutterpass dokumentiert, z.B. Fragen nach Ihrer Befindlichkeit, allgemeine Beratung, Gewichts- & Blutdruckmessungen, Feststellen der Lage und Größe ihres Kindes, Kontrolle der Herztöne Ihres Kindes.
Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und Vorwehen
Bei Schwangerschaftsbeschwerden und Vorwehen hilft Ihnen Ihre Hebamme, auch bei Ihnen zu Hause. Schwangerschaftsbeschwerden können sich in vielfältiger Art und Weise äußern, wie z.B. Unwohlsein und Schmerzen, Ängste und Nöte, die mit der Schwangerschaft zusammenhängen. Auch der Verdacht auf vorzeitige Wehen, Blasensprung oder Geburtsbeginn sind Gründe für Hebammenhilfe. Bei vorzeitigen Wehen oder schwangerschaftsspezifischen Erkrankungen betreut Sie Ihre Hebamme in interdisziplinärer Zusammenarbeit, z.B. mit Ihrem betreuenden Arzt.
Wochenbett und Nachsorge
o Bis zum 10. Wochenbett – Tag täglich Hausbesuche
o ab dem 11. Wochenbetttag bis max. 12. Woche > 16 Kontakte
o Bis zum 9. Lebensmonat 8 x Still- & Ernährungsberatung
Die Wochenbett – Betreuung umfasst bei dem Neugeborenen:
o Babypflege und Handling, Nabelpflege
o Regelmäßige Gewichtskontrolle des Neugeborenen
o Beobachtung der Neugeborenen – Gelbsucht
o Schlaf- und Wachverhalten
o Stillen / Trinkverhalten
o Und vieles mehr
Die Wochenbett – Betreuung umfasst bei der Mutter:
o Vitalzeichen Kontrolle
o Brustpflege
o Beobachtung der Gebärmutterrückbildung
o Beckenbodengymnastik
o Nahtpflege
o Trageberatung
o Und vieles mehr
Neben der medizinischen Versorgung geht es in der ersten Zeit auch um die emotionale Begleitung der Familie. Unterstützend tätig ist die Hebamme im Aufbau der Eltern – Kind – Beziehung, aber auch eine Trauerbegleitung ist möglich für den Fall, dass uns unerwartet ein kleines Kind verläßt.
Was Sie als Schwangere wissen sollten
Hebammenhilfe kann von jeder Frau in Anspruch genommen werden. Die meisten Leistungen werden von den Krankenkassen getragen.
Einzelne Krankenkassen erstatten ganz oder teilweise auch zusätzliche Hebammenleistungen, z.B. geburtsvorbereitende Akupunktur und Geburtsvorbereitungskurse für den Lebenspartner. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Sind Sie privat versichert, sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um zu klären, welche Leistungen übernommen werden.